Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2024
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen Sandro Lange, Sandro-Bagger, Industriestraße 14, 04103 Leipzig (nachfolgend „Verkäufer") und dem Käufer über den Kauf und Verkauf von Baggern, Baumaschinen und Zubehör (nachfolgend „Kaufgegenstand") geschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich unterschieden wird.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Kaufgegenstände auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Der Käufer gibt durch Absendung einer Anfrage oder eines schriftlichen Kaufangebots ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(3) Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von 5 Werktagen durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung des Kaufgegenstands annehmen. Die Annahmefrist beginnt mit dem Tag nach dem Eingang des Angebots beim Verkäufer.
(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Vertragsschluss fällig. Zahlungen sind per Banküberweisung, in bar oder per vereinbartem Zahlungsmittel zu leisten.
(3) Eine Anzahlung von 20 % des Kaufpreises kann zur Reservierung der Maschine vereinbart werden. Diese Anzahlung ist bei Vertragsrücktritt durch den Käufer ohne wichtigen Grund nicht rückerstattungsfähig, sofern dem Verkäufer ein entsprechender Schaden entstanden ist.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Übergabe des Kaufgegenstands am Standort des Verkäufers (Selbstabholung). Transport und Lieferung sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Bei Versendung geht die Gefahr mit der Übergabe des Kaufgegenstands an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
(3) Liefertermine und -fristen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag vor.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann.
(4) Der Käufer ist nicht berechtigt, den Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
§ 6 Gewährleistung und Sachmangelhaftung
(1) Für Mängel des Kaufgegenstands haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Bei gebrauchten Maschinen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Übergabe. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
(3) Der Zustand der Maschinen wird im Kaufvertrag oder einem gesonderten Zustandsbericht dokumentiert. Mängel, die im Zustandsbericht ausdrücklich vermerkt sind, sind vom Käufer als bekannt und akzeptiert anzusehen.
(4) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(5) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Verkäufer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten), ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für zugesicherte Eigenschaften.
§ 8 Ankauf von Maschinen
(1) Der Verkäufer ist auch als Käufer tätig und kauft Baumaschinen und Bagger an. Für den Ankauf gelten diese AGB entsprechend, soweit anwendbar, mit der Maßgabe, dass die Rollen von Käufer und Verkäufer vertauscht sind.
(2) Der Ankaufspreis wird nach Besichtigung der Maschine und Prüfung aller relevanten Unterlagen (Fahrzeugbrief, Wartungsnachweise, Betriebsstundennachweis) individuell vereinbart.
(3) Der Einreicher der Maschine versichert, dass er berechtigt ist, die Maschine zu verkaufen, und dass keine Rechte Dritter (z.B. Sicherungsübereignungen, Pfandrechte) bestehen.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Da der Kauf von Baumaschinen in der Regel nach persönlicher Besichtigung und individueller Vereinbarung erfolgt und es sich um gewerbliche Güter handelt, findet das Widerrufsrecht in den meisten Fällen keine Anwendung. Im Zweifelsfall informieren wir Sie vor Vertragsschluss ausdrücklich über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Leipzig.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Leipzig. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.